(121) Löhne, Banken und der general intellect

Zweite Abteilung / 2. Die vorwiegend ökonomische Seite der Proportionswahl / Fünfter Teil – Proportionswahlen

Nach längerer Pause kann ich jetzt wieder kontinuierlich schreiben.

Allein schon die Pause macht erneut eine Zwischenzusammenfassung erforderlich, diese wird aber auch den Sinn haben, die ökonomischen Teilskizzen, die ich zuletzt gezeichnet habe (was ein mühsames Geschäft war und noch ist), zu integrieren, bevor ich die Proportionswahl im nächsten Kapitel als  p o l i t i s c h e  Instanz erörtere. Ich gebe sie in der übernächsten Notiz, mit der dieses Kapitel beginnt.

Zwei Begriffe setze ich hier einfach voraus, verlinke sie aber mit einschlägigen Notizen, so dass man sich schnell informieren kann.

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Bin ich Ota Sik, dem Ökonomen des Prager Frühlings 1968, in zwei wesentlichen Punkten gefolgt: der Konstruktion Vergesellschafteter Unternehmen (bei ihm Mitarbeitergesellschaften genannt) und, vor allem, der Einführung von Proportionswahlen (die in meinem Vorschlag aber nicht, wie bei ihm, mit der Wahl von Parlamentsparteien zusammenfallen), so befinde ich mich im entschiedenen Widerspruch zu Sik, wo es um die Frage der Investitionsfreiheit geht. Er will Investitionsfreiheit und ich ebenfalls. Aber es gibt zwei Probleme.

Erstens will Sik Investitionsfreiheit auf Kosten der Lohnfreiheit, da widerspreche ich, da hat er sich vom Realen Sozialismus noch nicht hinreichend gelöst. Er stellt sich vor, die Lohnhöhe müsse eine Konstante sein, damit umso freier investiert werde und das Wachstum gelinge. Dagegen ist zu sagen, dass wenn es einer volkswirtschaftlichen Konstante bedarf, es mit dem Grundeinkommen schon hinreichend gegeben ist. Die Lohnverhandlung, und wenn es sein muss der -kampf, bleibt frei. Sollten Lohnforderungen die Grenze des ökonomisch Tragbaren übersteigen, werden sich nicht nur die Unternehmer sträuben, sondern die Öffentlichkeit wird ihnen beispringen. Was tragbar ist und was nicht, wird ja allgemein bekannt sein, da jede(r) sich alle ökonomischen Daten verschaffen kann und diese für die Öffentlichkeit auch aufbereitet und handhabbar gemacht werden. Die Grenze ist also da, aber schon weil sie sich im ökonomischen Prozess verschiebt, kann nicht von einer Konstante gesprochen werden. Im Übrigen wird sie nicht Vorschrift, sondern ist  e i n  W i s s e n , das fallweise zur Geltung kommt.

Konstant sind neben dem gewählten Grundeinkommen die gewählten Produktmengen und -proportionen, jenes als immer schon ausgezahlte Summe, diese als in der Wahlperiode zu verwirklichendes Ziel. Wir haben gesehen, dass auch sie verändert werden können, wenn der ökonomische Prozess nicht wie erwartet verläuft. Damit ist aber das Zweite, worin die hier vorgestellte Überlegung von Sik abweicht, schon ausgesprochen: Investitionsfreiheit ja, sage auch ich – aber nur im Rahmen des Gewählten. Denn natürlich steht die Freiheit der Gesellschaft, zu sagen und durchzusetzen, was ihre eigenen Bedürfnisse sind, daher für welchen möglichen (mit Technik und Kaufkraft kompatiblen) Bedarf produziert werden soll, noch über der Investitionsfreiheit. Es ist schade, dass Sik, der selber den Vorschlag allgemeiner ökonomischer Wahlen macht, sie ausgerechnet auf die Investitionen, genauer deren generelle Richtung, denn nur um diese kann es uns gehen, nicht anwenden will.

Vom Lohn habe ich früher gehandelt und will jetzt nur zwei Hinweise beifügen. Anschließend wird es in dieser und der nächsten Notiz nur noch um die Investition gehen. Zum einen, da wir bei Sik sind, sein Vorschlag, den Lohn so festzusetzen, dass die produzierten Güter auch gekauft werden können, ist immerhin interessant. Es würde auf Lohnumverteilung hinauslaufen: Nachdem der Lohn erst einmal generell kräftig erhöht worden ist, wandern Anteile von ihm nicht nur in die üblichen Fonds, die es schon heute gibt, wie die Krankenkasse, die ja eine Umverteilungskasse ist – alle zahlen ein und das Geld kommt denen zugute, die bedürftig sind -, sondern es kommt ein Fonds hinzu, der den Schlechterverdienenden hilft, bestimmte ihnen zugedachte Güter kaufen zu können. Das hieße im Endeffekt nur, es gäbe den deutlich höheren Lohn um den Preis einer gewissen Lohnnivellierung, die größer wäre als heute.

Sofort ist damit die Frage aufgeworfen, ob es dann auch eine Gewinnnivellierung gibt. Das Vorige lasse ich offen, hier aber bejahe ich. Dass es Grenzen wenn nicht des Gewinns, dann des Zugriffs auf ihn gibt, sobald er höher wird als nötig für wahlergebniskompatible Reinvestitionen, haben wir schon gesehen. Unterhalb dessen nun gibt es weitere variable Grenzen: Bei steigendem Gewinn sollen die Verkaufspreise sinken, so dass er sich reduziert, während wenn Gewinne zu gering werden, weil eine gewählte Produktion hohe Kosten aufwirft und sich dennoch hinreichend günstige Verkaufspreise ergeben sollen – was bei größeren Umstrukturierungen nach einer Wahl der Fall sein wird -, sie mit Zuschüssen aus dem Umstrukturierungsfonds der Unternehmer aufgestockt werden können.

Der andere Hinweis, unabhängig von Sik: Vorschläge, die bei einer Proportionswahl zur Abstimmung stehen, sollen grundsätzlich immer von den Löhnen und Lohnproportionen ausgehen, die gerade bestehen, genauso wie sie von den Produktmengen ausgehen sollen, die es gerade gibt. Das schließt solche Wahlvorschläge, die auf eine Produktmengen- oder Lohnveränderung oder beides zielen, nicht aus, doch müssen sie immer begrenzt und begründet sein: Was spricht für die Veränderung und inwiefern ist die vorgeschlagene Quantität unproblematisch? Auch dann ist ja sichergestellt, dass die Produktproportion unter der Bedingung angebbarer Löhne, die anfänglich bestehen, gewählt wird. Nur so kann erreicht werden, worauf es uns ankommt, dass nämlich die Wähler entscheiden, was nach ihrem Willen überhaupt produziert werden soll – was sie mit ihrer stets endlichen Kaufkraft präferieren, was nicht.

Diese Wahlbedingung hätte ich schon da einführen müssen, wo ich die Proportions- als „Zensuswahl“ vorstellte, in der das Gewicht der einzelnen Wählerstimme von der Summe abhängt, die bisher für Käufe ausgegeben wurde und so auf der elektronischen Geldkarte anonym gespeichert ist. Denn es kann nicht sein, dass hierbei die Käufe am Beginn der zurückliegenden Periode, als der Lohn vielleicht niedriger lag, mit denen am Ende summiert werden, wo er höher geworden ist (oder umgekehrt); nur die Zeit der letzterreichten Lohnhöhe wird berücksichtigt. Auch diese ist also anonym (einsehbar nur für den Kartenbesitzer) auf der Karte zu speichern.

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Die Frage der freien, vom Wahlergebnis gerahmten Investition führt zum Thema Banken. Es wurde schon gesagt, dass ihre Kreditvergabepolitik das Ergebnis der Proportionswahl durchsetzen soll. Aber wie organisiert man sie dann am besten? Nahe liegt es zu sagen, der Bankensektor müsse vergesellschaftet sein. Ich meine denn auch, dieser Antwort, die zum Beispiel die Linkspartei gibt, muss man sich anschließen. Aber die Probleme beginnen da erst. Zum einen wiederholt sich die Frage, die wir durchgängig stellen: wie verhindert werden kann, dass Vergesellschaftung zum Deckmantel bloßer Verstaatlichung wird. Zweitens: Ob „vergesellschaftete Banken“ verstaatlicht sind oder nicht, dürfen sie jedenfalls nicht versucht sein können, die Kredite unter dem Hauptgesichtspunkt der Optimierung des Bankengewinns zu vergeben. Wir haben gesehen, dass dies sogar in der DDR nicht durchgesetzt werden konnte,  o b w o h l  dort die Banken verstaatlicht waren. Obwohl, oder gerade deshalb nicht?

Verstaatlichung einer Mehrzahl von Unternehmen bedeutet immer, dass deren Vielzahl von einer ihnen übergeordneten einzigen Instanz aus beherrscht und kontrolliert werden. Diese Instanz bezahlt ihre Kompetenz immer mit Informationsverlust. Die Beherrschten kennen ihre Probleme und Möglichkeiten besser und können letztere durch Verschweigen oder Übertreiben gegen die Zentralinstanz ausspielen. Egal dann, ob zu mehreren Staatsunternehmen eine Staatsbank hinzutritt oder ob es auch mehrere Staatsbanken gibt, Vielzahl bleibt Vielzahl und führt den partiellen Kontrollverlust herbei. Ich habe früher geschrieben, die DDR hätte solche Probleme besser bewältigt, wenn ihre Ökonomie schon voll computerisiert gewesen wäre, was selbst in unserer Gesellschaft des Jahrs 2014 noch längst nicht der Fall ist. Aber wo es um Kontrolle geht, reicht der beste Computer nicht aus, wenn, was er zu lesen gibt, nicht umgesetzt, ja erst einmal begriffen wird, wozu denn doch die Leute gebraucht werden. Und wen soll man einsetzen zu einer Kontrolle, die der ökonomischen Komplexität gewachsen ist, wenn nicht die Banken? Die Frage, wie die Kontrolleure ihrerseits kontrolliert werden können, ist durch den Kontrollbeitrag des Computers allein nicht schon beantwortet.

Dass Vergesellschaftung, die  n i c h t  zugleich Verstaatlichung ist, zu besseren Antworten führt, haben wir auf der Ebene der produzierenden Unternehmen schon erkannt. Vergesellschaftung hieß da, dass es Vergesellschaftete Unternehmen gibt (VU), mehrere in jeder Branche, die miteinander konkurrieren, abgesehen davon, dass sie bei ökonomischen Umbrüchen auch Verabredungen über die Arbeitsteilung und etwaige Umstrukturierung der Unternehmenslandschaft treffen. Privatunternehmen gibt es neben ihnen auch, aber sie sowohl wie die VU haben sich innerhalb der Proportionen und vorgegebenen Mengen des Rahmenplans zu bewegen, der gewählt wurde, so dass dessen gesellschaftlicher Charakter klar ist und auf sie abstrahlt. Weil hier also Vergesellschaftung und Konkurrenz zusammengehören, tritt das Problem der schlecht informierten staatlichen Kontrollinstanz gar nicht erst auf. Eine solche gibt es nicht, stattdessen kontrollieren sich die Unternehmen wechselseitig. Das gehört ja zum Wesen der Konkurrenz: Kein Unternehmen, das in ihr bestehen will, kann es sich leisten, über sich selbst schlecht informiert zu sein.

Das muss die Grundlinie unserer Antwort auch auf die Bankenfrage sein. Es wird mehrere Großbanken geben, die als VU verfasst sind (wie auch Sik vorschlägt, vgl. Humane Wirtschaftsdemokratie. Ein Dritter Weg, Hamburg 1979, S. 435); da sie miteinander konkurrieren, achten sie darauf, dass keine von ihnen sich Vorteile durch unlauteres Gebaren verschaffen kann. Das Gebaren, das wir unbedingt ausschalten müssen, ist die Kreditvergabe, die nicht deshalb erfolgt, weil der Kreditantrag einer sinnvoll erscheinenden und seriös vorbereiteten Produktion gilt, sondern weil die Bank, ohne den Antrag streng geprüft zu haben, vor allem nur die Gelegenheit nutzt, ihren  G e l d ü b e r h a n g  profitabel zu verkaufen. Hauptursache aller kapitalistischen Krisen! Und, wie gesagt, sogar einiger Engpässe der realsozialistischen Wirtschaft. Es wird nicht auftreten, wenn eine Bank der andern auf die Finger schaut und das auch kann, weil alle Informationen offenliegen. Es nützt nichts, wenn sie nicht auch gelesen werden, aber auf diese Weise werden sie gelesen. Die Bank zwar, die einen Kreditantrag prüft, hat damit ihre Mühe, die sich die konkurrierende Bank nicht gleichfalls, sondern nur für die ihr selbst vorgelegten Anträge machen kann. Sie braucht es aber auch nicht. Die erste Bank hat ja ihr Prüfergebnis in ausführlichster Form elektronisch eingespeist, so dass die zweite es mit ihrem Prüfprogramm durchleuchten und Fehler, wenn es welche gibt, leicht aufspüren kann. Zeit, das zu lesen, wird fast gar keine gebraucht. Und auch an Leuten, die lesen können – sich im Geschäft gründlich auskennen, weil sie es selbst betreiben – und denen alles Verdächtige auffällt, fehlt es nicht.

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Unter der Voraussetzung, dass das geschieht, kann Kontrolle von außen hinzukommen und soll es auch, eine aber nur, die kontrolliert, dass der Kontrollprozess stattfindet. Gestützt auf Zahlen und Protokolle, die der Computer vollständig und in handhabbarer Zusammenfassung bereitstellt, wird eine solche äußere Kontrollinstanz, die bloß Supervision ausführt, nicht überfordert sein. Wir brauchen sie uns gar nicht staatlich vorzustellen, sondern können die Aufgabe den Universitäten anvertrauen. Der Blick auf die Banken wird integraler Bestandteil von Studium und Lehre der Ökonomik. Da versteht man genug von der Sache und hat keine staatlichen Sonderinteressen. Freilich wird dann die Macht anders verteilt sein müssen zwischen Unternehmen und Banken auf der einen Seite und der  I n s t a n z  des  W i s s e n s , von Forschung und Lehre auf der anderen. Heute ist ein Manager wie Josef Ackermann, der die Deutsche Bank führte, natürlich mächtiger als ein Professor wie Hans-Christoph Binswanger, der einst die Ökosteuer vorgeschlagen hat. Aber bei diesem hat jener studiert und Leute wie Binswanger können das Treiben von Leuten wie Ackermann beurteilen.

Es ist klar, dass ich mit diesem Postulat Fragen aufwerfe, die erst noch beantwortet werden müssen. Es kann ja Korruption geben. Wie es sie heute politisch gibt, so auch akademisch. Darauf ist also mit mehr Ausführlichkeit zurückzukommen. Doch dass die Herrschaft der Kapitallogik über die Wissenschaft, besonders Naturwissenschaft, und damit die Universität gebrochen werden muss, ist ohnehin klar. Es gibt keine Andere Gesellschaft, wenn nicht die Ökonomie dem Wissen sich unterordnet statt das Wissen der Ökonomie. Andernfalls hätten ja auch ökonomische Wahlen überhaupt keinen Sinn. Wenn diese Wahlen nicht so eingerichtet werden können, dass auf Basis dessen gewählt wird, was  g e w u s s t  werden kann – des  g e n e r a l  i n t e l l e c t , mit Marx zu sprechen (Grundrisse, Berlin 1953, S. 594 ff.) -, kann man sie auch bleiben lassen. Umgekehrt, wenn es möglich ist, wissensgestützt zu wählen, kann auch die wissensgestützte Kontrolle der Durchführung des Wahlergebnisses gelingen.

Man wird bemerken, wie sich hier, an eben dieser Stelle, auch eine Lösung des Problems der Medien abzeichnet. Mit der Bankenfrage haben sie speziell nichts zu tun, insofern aber, als von ihnen mit abhängt, ob die Wahlakte auf Wissen oder Nichtwissen oder gar auf Lüge basieren, ist ihnen und den Banken, wie wir jetzt sehen, etwas gemeinsam: Zur Kontrolle da, sollten sie zu dem einzigen Zweck, dass Unternehmen sie nicht sachfremd beherrschen können, auch ihrerseits kontrolliert werden. Nicht durch den Staat, wohl aber durch eine  W i s s e n s i n s t a n z , die nicht sachfremd wäre. Auch darüber wird noch ausführlich zu sprechen sein.

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Um aber auf den  G e l d ü b e r h a n g  zurückzukommen, kann ein solcher gar nicht auftreten, da sich ja der Teil des in den Banken gelagerten Geldes, der für wahlergebniskonforme Investitionen nicht gebraucht wird, nach unserer Voraussetzung in „Unmöglichkeitsgeld“ verwandelt. Wie es dann den Einzahlern unmöglich ist, auf es zuzugreifen, so auch den Banken. Mit ihm kann nicht gekauft noch kreditiert werden, sei’s nur für die Zeit zwischen zwei Proportionswahlen oder länger, ja für immer. Es ist gesperrt, wie es heute schon möglich ist, Konten aus politischen Gründen zu sperren. Sind die Dinge so eingerichtet, können keine „Blasen“ entstehen, weil das Geld zum Aufpusten fehlt.

Neben den Großbanken, die als VU verfasst sind, wird es auch weiter mittelgroße und kleine Privat- oder Genossenschaftsbanken geben. Dies und das Vorige mag uns zu einem raschen Seitenblick nach China veranlassen. Worunter das dortige ökonomische System noch leidet, ist das Fehlen privater Kleinbanken. Es ist aus diesem Grund nicht flexibel genug. Ich höre das von Thomas Nöbel, der ein Buch darüber schreibt. Außerdem ist in diesem System Vergesellschaftung überall da, wo sie auftritt, nichts weiter als Verstaatlichung. Beide Mängel haben ersichtlich denselben Grund, dass nämlich eine Konkurrenzökonomie von oben herab aufzubauen versucht wird mit dem Ziel, sie zugleich auch hinreichend vergesellschaftet zu halten. Weil oben der Staat ist, der zuvor alles durchdrungen hatte, kann das nur in langsamer Entstaatlichung gelingen, und daran, dass nun gleich schon die Instanzen der Vergesellschaftung, die bleiben oder entstehen sollen, als nichtstaatliche in die Welt springen oder sich schnell in solche verwandeln, ist nicht zu denken. Undenkbar wäre hier vor allem das Wichtigste, die Proportionswahl. Darauf kann die chinesische Gesellschaft nicht schon vorbereitet sein. Unsere Gesellschaft ist es aber. Sie kann zu einer Vergesellschaftung vordringen, die in keiner Weise Verstaatlichung wird, weil sie von einer Konkurrenzwirtschaft ausgeht, die vorhanden ist, und gar nicht daran denkt, sie über Bord zu werfen.

Man könnte nun auch noch über die Art der Zusammenarbeit von Bank und Kreditkunden Überlegungen anstellen. Neue Mechanismen wären denkbar, die beide Seiten zur optimalen Anpassung an den gewählten Proportionsplan führen. Man kann sich zum Beispiel vorstellen, dass der Zins keine starre Größe ist. Je nachdem, wie erfolgreich das kreditierte Unternehmen sein im Kreditantrag entworfenes Projekt ausführt, steigt der Zins, den es der Bank am Ende zu zahlen hat, wenn er auch weniger steigt als der Gewinn. Der Gewinn soll sowieso begrenzt sein, hier wäre ein Weg von mehreren, es zu erreichen. Jedenfalls, er steigt, obwohl auch der Zins steigt. Bei Erfolglosigkeit fällt er. Und dies bei allen Unternehmen, so dass aus dem steigenden oder fallenden Zins kein Konkurrenznachteil entsteht. Die Banken aber gewinnen desto mehr, je besser sie die Kreditanträge geprüft haben. Und was sie gewinnen, kommt den produzierenden Unternehmen ja wieder zugute. Dies ist nur eine erste Idee, bestimmt sind bessere denkbar, zusätzliche oder ganz andere.

Ich breche hier ab; es wären noch viele Fragen zu klären, und wie ich schon sagte, haben meine Überlegungen ja nur die Funktion, auf die Notwendigkeit eines Wissenschaftszweiges hinzuweisen, in dem die Ökonomie der Anderen Gesellschaft besser, als ich es tun kann, nach Strich und Faden erforscht wird. Hier und jetzt, das heißt in der nächsten Notiz, der nun wirklich letzten in diesem pur ökonomischen Kapitel – sie ist schon geschrieben und folgt in der nächsten Woche -, lasse ich aber noch  e i n e  Betrachtung folgen, die von der „experimentellen Produktion“ und ihrer Kreditierung durch die Banken handelt. Danach beginnt das Kapitel über die politische Verfasstheit der Proportionswahl und all dessen, was Bedingung ihrer Möglichkeit ist.