(131) Ausweitung der Legislative
1 Es folgt noch ein weiteres Kapitel, das nun definitiv letzte der Zweiten Abteilung des Fünften Teils, in der es überall um die Durchführung und Durchführbarkeit von „Proportionswahlen“ ging. Wo und wie, fragen wir jetzt, modifizieren diese Wahlen – zum Beispiel: Soll die Proportion Öffentlicher Verkehr zu motorisiertem Privatverkehr 1 : 4 oder 4 : 1 betragen – die überkommene Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative, die zu den definitorischen (nicht immer auch faktischen) Merkmalen […]