(67) Wird (sollte) es etwas wie „Arbeit“ gar nicht mehr geben?

3. Die Freiheit der fungierenden Arbeiter / Vierter Teil – Vor der Erörterung von Proportionswahlen: Zugehörige neue, nicht mehr kapitalistische ökonomische Institutionen

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Ich schrieb am Ende der vorigen Notiz, der Titel des heute zu schließenden Kapitels: „Die Freiheit der fungierenden Arbeiter“, lasse sich nicht halten und deshalb müsse noch diese 67. Notiz folgen; doch ich muss mich ein weiteres Mal korrigieren. Es geht um die Frage, ob der Ausdruck „Arbeit“ passend ist oder aufgegeben werden sollte. Nach einigem Hin- und Herüberlegen komme ich zu dem Schluss, dass er sich zwar tatsächlich nicht halten lässt. Gebraucht werden muss er aber trotzdem. Der Titel des Kapitels wird also beibehalten.

Um das Wesentliche meiner Argumentation vorwegzunehmen, haben wir es mit dem typischen Dilemma zu tun, das entsteht, wenn man Neues denkt und vorträgt und als Medium des Denkens doch nur die im Alten entstandene Sprache zur Verfügung steht. Man kann das Dilemma nur so auflösen, dass man an vorhandenen Wörtern und grammatischen Strukturen ansetzt, erst einmal also „neuen Wein in alte Schläuche gießt“, um dann erst – am Ende, wie ich es hier tue – die Wörter zu problematisieren und vielleicht neue vorzuschlagen. Anders wäre keine Verständigung über das neu Gedachte möglich und auch nicht das Denken des Neuen selber.

Überall verfuhr man so, wo Neues zu denken versucht wurde. Die größten Geister geben das Vorbild. Um das neue Konstrukt der „Idee“ ins Spiel zu bringen, musste Platon am eidos ansetzen, dem Aussehen, um diesem Wort einen wahrlich ganz anderen Sinn zu geben. Der alte Sinn konnte nicht gänzlich eliminiert werden, er haftete dem neu gedachten Wort immer an und war immer auch für Missverständnisse gut, ja für veritable philosophische Rückfälle. Aber anders kommt Denken nun einmal nicht voran. Selbst Heidegger, den ich gerade lese und der sein Denken auf Antisyntax und erfundene Kunstwörter zu gründen versucht („Da-sein ist das Geschehnis der Erklüftung der Wendungsmitte der Kehre des Ereignisses“), muss doch auch einräumen: „Fundamentalontologie […] überwindet alle Ontologie, muss aber notwendig vom Bekannten und Geläufigen ausgehen, und deshalb steht sie immer im  Z w i e licht.“ (Beiträge zur Philosophie [Vom Ereignis], 2. Aufl. Frankfurt/M. 1994, S. 311, 305)

Auch Marx macht keine Ausnahme. Marx denkt bekanntlich über Neues nach, etwa die Alternative zum vorhandenen Staat. In einer Jugendschrift, der Deutschen Ideologie, schreiben Marx und Engels noch, die „Proletarier“ müssten „den Staat stürzen, um ihre Persönlichkeit durchzusetzen“ (MEW 3, S. 77). Jawohl,  d e n  Staat. An dessen Stelle soll die Assoziation freier Individuen treten. Später in der Kritik des Gothaer Programms lesen wir aber: „Es fragt sich dann: Welche Umwandlung wird das Staatswesen in einer kommunistischen Gesellschaft untergehn? In andern Worten, welche gesellschaftlichen Funktionen bleiben dort übrig, die jetzigen Staatsfunktionen analog sind? Diese Frage ist nur wissenschaftlich zu beantworten, und man kommt dem Problem durch tausendfache Zusammensetzung des Worts Volk mit dem Wort Staat auch nicht um einen Flohsprung näher.“ (MEW 19, S. 28) Man kommt ihm auch durch das Wort Assoziation nicht näher. Sondern „nur wissenschaftlich“.

Halten wir fest, was Marx empfiehlt: sich vom Dilemma der Wörter nicht abhalten lassen, das Neue „wissenschaftlich“ zu denken. Es gibt zwar eine absurde antimarxistische Metaphysik, die es für ganz unmöglich ausgibt, Neues über den Kapitalismus hinaus zu denken, weil alles Denken in ihm nur ihn selber abspiegeln könne. Hätte das einen Schimmer von Plausibilität, würde ein Dilemma ja gar nicht auftreten: Man bliebe beim Wort „Staat“ für den vorhandenen Staat, und da man über das ihm folgende Neue ohnehin nicht nachdächte, wäre man auch der Mühe enthoben, es zu benennen. Ich habe allen Respekt vor solcher nihilistischen Verzweiflung. Aber sie ist indiskutabel.

Wir lesen in jener Frühschrift von Marx und Engels auch, die Proletarier müssten, „um persönlich zur Geltung zu kommen, ihre eigne bisherige Existenzbedingung, die zugleich die der ganzen bisherigen Gesellschaft ist, die Arbeit, aufheben“ (ebd.). Auch bei dieser Terminologie ist Marx in reifen Jahren nicht geblieben. Vielmehr heißt es in der Kritik des Gothaer Programms, „die Arbeit“ werde „in einer höheren Phase der kommunistischen Gesellschaft […] nicht nur Mittel zum Leben, sondern selbst das erste Lebensbedürfnis geworden“ sein (a.a.O., S. 21). Zeigt das, dass Marx mit der Intention seiner Jugend gebrochen hat? Nein! sondern dass er Gründe sieht, die  W ö r t e r  anders zu gebrauchen.

Was seine Entwicklung zeigt, beobachten wir immer wieder: Wenn Jugend radikal sein will, neigt sie zum Verbalradikalismus. Älter Gewordenen ist es eher wichtig, sich mit den Zeitgenossen zu verständigen – ihnen etwas mitzuteilen, was sie vielleicht nicht hören wollen -, wozu gehört, dass sie den  W ö r t e r n  der Zeitgenossen einen gewissen elementaren Respekt entgegenbringen. Sie schauen durch die Wörter hindurch, statt sie einzuwerfen wie Fensterscheiben bei einem Krawall.

Dies vorausgeschickt, will ich nun aber doch einräumen, dass die Ausdrücke „Arbeiter“ und „Arbeit“ höchst problematisch sind, und mich auf die Frage einlassen – auch wenn ich nicht anders kann, als sie überwiegend zu verneinen -, ob das gemeinte Neue nicht auch in neue Wörter gegossen werden sollte.

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Wie etwas benannt wird, ist ja keine Nebensache. Namen sind auf das, was sie benennen, nicht ohne Einfluss. In den ältesten Kulturzeugnissen zeigt sich, dass solcher Einfluss einst geradezu überwältigend groß war. Namen waren da Befehle, wie man sich zu verhalten habe. Ein wenig davon ist bis heute erhalten geblieben. Wenn es sich um allgemeine Namen, Zuschreibungen, handelt, wie „die Frau“ und „der Mann“, ist es mehr als nur ein wenig. Aber selbst bei Einzelnamen kommt man manchmal ins Grübeln. Sollte es, wenn man „Ballack“, „Netzer“ oder „Lahm“ heißt, nahe liegen, dass man Fußballspieler wird? Über meinen eigenen Namen möchte ich lieber gar nicht nachdenken.

Beim Ausdruck „Arbeit“ kann man kaum zweifeln, dass er als Zuschreibung mit nicht geringer, wenn auch verborgener Befehlsgewalt funktioniert. Vergleicht man ihn mit einem Ausdruck wie „Tätigkeit“, tritt der springende Punkt sogleich hervor: Er ist so beschaffen, dass er den Satz „Ich arbeite“ erlaubt, während es nicht möglich ist, den Satz „Ich tue“ zu bilden. Wenn es sich um Tätigkeit handelt, ist immer das Objekt mitgedacht: Ich tue  e t w a s . Beim Satz „Ich arbeite“ hingegen spielt das Objekt keine Rolle. Mag es ein Kindergarten oder eine Atombombe sein, an der „ich arbeite“, es spielt keine Rolle, die Sprache jedenfalls zieht das Interesse und die Aufmerksamkeit davon ab. „Ich arbeite“, das sagt vielmehr „Ich bin nicht faul“. So wird Arbeit per se, egal was sie anrichtet, zum Wert. Und wir ahnen den Befehl dahinter: Ich  d a r f  nicht faul sein, also  m u s s  ich arbeiten.

Dieser Komplementärausdruck „faul“ ist aber nur ein Deckwort. Denn der Zwang zur Arbeit ist keineswegs nur moralischer Natur. Nein, es ist erst hundert Jahre her, dass buchstäblich gewaltsamer, polizeilich begleiteter Arbeitszwang in den westlichen Gesellschaften ganz aufgegeben wurde, so dass nur noch jener Zwang übrig blieb, von dem Marx schon vorher gesprochen hatte: der Zwang, die eigene Arbeitskraft zu verkaufen, wenn man außer ihr nichts besitzt und also ohne den Verkauf nicht überleben könnte. Die Erinnerung an buchstäblich polizeilichen Zwang kann aber in nur hundert Jahren nicht schon aus dem kollektiven Gedächtnis getilgt, sondern nur verdrängt worden sein; sie prägt dann umso hemmungsloser das Bewusstsein. In Jürgen Osterhammels „Geschichte des 19. Jahrhunderts“ lesen wir, dass „außerökonomischer Zwang […] selbst in England erst nach etwa 1870 aus industriellen Lohnverhältnissen [verschwand], und in anderen Ländern, über die wir weniger wissen, mag dies sogar noch später der Fall gewesen sein“ (Die Verwandlung der Welt, Sonderausg. München 2011 [Erstausg. 2009], S. 1007). Über Deutschland schreibt er: „Das Züchtigungsrecht der Herrschaft gegenüber dem Gesinde wurde reichsrechtlich zwar durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (1896) aufgehoben, geisterte in abgeschwächter Form (‚mittelbare‘ Züchtigungsbefugnis usw.) bis zum Ende des Kaiserreichs aber weiterhin durch die Gerichtspraxis. Mit anderen Worten: solche Züchtigungen müssen in größerem Ausmaß vorgekommen sein.“ (S. 1006)

Es ist ganz offenkundig, dass der buchstäbliche Arbeitszwang erst verschwand, nachdem sich Arbeitergewerkschaften gebildet hatten, die ihn bekämpften. Rein ökonomisch gesehen, hätte er keineswegs verschwinden müssen. Selbst die Sklaverei hätte nicht verschwinden müssen, und wir begreifen in diesem Zusammenhang, dass der in den USA zur Niederringung der Sklaverei geführte Bürgerkrieg durchaus kein Anachronismus war, vielmehr eine damals noch offene Frage betraf. Was nämlich die rein ökonomische Dimension betrifft, so „[konnten] Robert W. Fogel und Stanley L. Egerman 1974 in einer berühmten Studie nachweisen […], dass Sklavenarbeit, anders als die klassischen Ökonomen dachten“ – auch Marx, vgl. MEW 23, S. 219 f. -, „sowohl auf Plantagen als auch in handwerklichen und industriellen Betrieben mindestens ebenso effizient und rational war wie freie Arbeit“ (S. 1007).

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Das alles steckt historisch in dem Wort „Arbeit“, wenn man nur hundert, hundertfünfzig Jahre zurückdenkt! In den Jahrhunderten davor müsste, so denkt man, die Zwangskonnotation noch deutlicher gewesen sein, so deutlich wie die realen Zwangsverhältnisse selber. „ursprünglich“, lesen wir denn auch im Grimmschen Wörterbuch, „war arbeit die auf dem knecht lastende, vorzugsweise was für die feldbestellung, um tagelohn gewerkt werden musste“. Aber so eindeutig wurde das Wort dann doch nicht gebraucht: „allmählich heißt alles arbeit, was von den sogenannten handwerkern verrichtet wird, wofür, wie dieser name selbst bezeugt, ursprünglich lieber werk gesagt wurde, obschon tagewerk auch den dienst des taglöhners bezeichnen kann“. Der Arbeiter ist daher „sowol der tagelöhner als handwerker“, und erst im 19. Jahrhundert, als freie Handwerker sich in Massen gezwungen sehen, zu Arbeitern im modernen Wortsinn zu werden, wird dieser befestigt.

Daher kann man nun doch nicht sagen, schon allein  d a s  W o r t  Arbeit impliziere den außerökonomischen Arbeitszwang. Man kann nicht sagen, wer es benutze, „spreche“ diesem bereits „das Wort“. Aber das andere bleibt: dass wenn jemand nur von „Arbeit“, „arbeiten“, „Arbeiter“ spricht, er der Frage ausweicht, ob das Objekt der Arbeit gleichgültig ist oder ob gerade es über den Wert oder Unwert „der Arbeit“ entscheidet. Wenn der Deutsche Gewerkschaftsbund von „Arbeit“ spricht, meint er ganz gewiß nicht Zwangsarbeit, die er vielmehr überall bekämpft, wo er sie antrifft. Aber obwohl er sich ökologischen Erfordernissen öffnet und so doch einräumt, dass das Arbeitsobjekt n i c h t gleichgültig ist, bleibt dennoch das Arbeiten als solches und für alle, die „Vollbeschäftigung“, sein oberstes Ziel. Nie würde er Vollbeschäftigung „um jeden Preis“ fordern. Aber jeden Preis zu zahlen, müsste man schon bereit sein, um sie zu erlangen. Es ist ein Widerspruch. In der Praxis äußert er sich darin, dass der DGB es etwa nicht schafft, die Produktion von Autos, diesen Beschäftigungs- und Beschädigungsselbstläufer, grundsätzlich kritisch zu hinterfragen.

Darüber muss diskutiert werden und die Diskussion ist auch seit Jahren im Gange. Wer sie führt, bekommt es eben mit der Wortwelt zu tun, in der sich Gewerkschafter bewegen. „Arbeit“ ist da das absolute Hauptwort, so sehr, dass das „Recht auf Arbeit“ die absolute Hauptforderung ist. Sie sprechen zwar nicht vom „Arbeiter“ – warum eigentlich nicht? -, vielmehr vom „Arbeitnehmer“, aber das macht die Sache nur noch schlimmer. Wie sie nicht vom „Arbeiter“ sprechen, so auch lieber vom „Erwerbslosen“ als vom „Arbeitslosen“, und dann aber doch von „der Arbeitslosigkeit“. Also, dass da ein heißer Brei ist, wird offenbar bemerkt. Den Gipfel der Verdrängung erreicht diese Wortwelt, wenn sie sich durch „Erwerbslose“ veranlasst sieht, umgekehrt den „Arbeitnehmer“ als „Erwerbstätigen“ zu bezeichnen. Damit schafft sie es nämlich, noch das Tätigsein vom Tätigkeitsobjekt zu trennen. Man könnte ja den, der  e t w a s  tut, nicht „den Tätigen“ nennen, auch nicht „den Tätigkeitsnehmer“. Aber das Wort „Erwerbstätige“ kann man bilden und es sagt nun in genauer Parallele zum „Arbeiter“ und „Arbeitnehmer“, dass es um ein Etwas des Tätigseins, sei’s der Kindergarten oder die Atombombe, überhaupt nicht geht, vielmehr nur um den „Erwerb“.

Das ist trotz allem nur die Sprache. In ihr und gegen sie muss man argumentieren, um überhaupt verstanden zu werden. Und muss sogar einräumen, dass es richtige Gedanken des Gewerkschaftsbunds gibt, die in dieser Sprache sehr wohl ausgedrückt werden können. So den Gedanken, dass Menschen in armen Ländern mit mehr „Arbeit“ mehr geholfen ist, oder wäre, als mit einer Grundeinkommens-Diskussion. Oder dass heute von denen, die nicht „Selbständige“ sein können, nur die „Arbeitnehmer“ überhaupt am Gesellschaftlichen teilhaben. Ja sogar der Gedanke, dass ein gewisser grundsätzlicher Zwang zur „Arbeit“ gar nicht kritisiert werden kann, weil wenn nicht „gearbeitet“ würde, auch niemand etwas zu essen hätte, ist grundsätzlich richtig. An ihm freilich wird man das Ideologische aufspießen, dass ein für die ganze Menschheitsgeschichte richtiger Sachverhalt dafür herhalten muss, die Gestalt zu rechtfertigen, die er nur im Kapitalismus annimmt.

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Das Problem liegt doch nicht darin, dass man für die verwandelte Existenz des Menschen, der heute „Arbeiter“ ist, in der Anderen Gesellschaft keinen passenden Namen fände. Nein, das wäre leicht. Man würde sagen, er ist kein „Arbeitnehmer“ mehr, weil er zwar wohl etwas „nimmt“, entgegennimmt, statt eigenmächtig unbekümmert zu produzieren; das aber,  w a s  er nimmt, ist nicht mehr beliebige „Arbeit“, die nur um des „Erwerbs“ willen getan wird, sondern eine je bestimmte von der Gesellschaft in ökonomischen Wahlen entschiedene Zielvorstellung. Er nimmt einen bestimmten  A u f t r a g  entgegen und erfüllt ihn gewissenhaft, schon weil er selbst, in seiner Eigenschaft als ökonomischer Wähler, über ihn mitentschieden hat. Von daher wäre er also nicht „Arbeitnehmer“, „Erwerbstätiger“ oder „Beschäftigter“, sondern  B e a u f t r a g t e r  – wie man heute von Menschenrechts- oder Datenschutz-Beauftragten spricht. Als Beauftragter ist er mit andern Worten ökonomischer  A n w a l t , der in seinem Auftragsbereich eigenständig „schaltet und waltet“, das heißt ihn beherrscht.

Und natürlich kommt hinzu, was man schon heute sagt: dass in der Entgegennahme je besonderer, auf ihn zugeschnittener Aufträge  s e i n e  B e r u f u n g  liegen kann, er also in ihr „seinen Beruf“ hätte. Dies muss freilich nicht so sein, denn wie wir früher sahen, kann er den Auftrag der ökonomischen Wähler auch einfach zum Zweck des Gelderwerbs entgegennehmen. Er weiß dann immer noch, dass und warum und für wen der Auftrag sinnvoll ist und er es billigen kann; es ist ihm auch dann nicht egal, was er tut.

Anwalt, Beauftragter, Berufener gar – aber halt! Es geht um  s e i n e  freie Individualität, nicht um unsere. Wie er sich nennen will, hat  e r  zu entscheiden, auch wenn wir es vielleicht kritisieren, in der Debatte mit ihm. Vielleicht sagt er immer noch „Arbeit“, wenn es längst keine mehr ist. Denn nach einem bekannten Ausspruch von Marx wälzt sich der Überbau langsamer um als die ökonomische Basis. Wir werden jedenfalls seine Wahl akzeptieren, seine eigene, auch wenn wir mit Namens-Vorschläge nicht hinter dem Berg halten. Das Prinzip der eigenen Wahl ist ja überhaupt in allem, was ich hier schreibe, das oberste.