(13) „Den Staat stürzen, um die Persönlichkeit durchzusetzen“
1 In der letzten Notiz habe ich die Frage erörtert, welche Rolle das Recht in der Anderen Gesellschaft spielen wird. Viele mögen das Resultat trivial finden: Sie wird rechtsstaatlich sein im zugespitzten Sinn eines Schutzes der Privatheit. „Zugespitzt“ aber deshalb, weil in den vorausgegangenen Notizen das Private, Abgesonderte fast stets getadelt und das Individuelle, Besondere dagegen ausgespielt worden war, so dass man vielleicht erwarten konnte, ich würde eine Gesellschaft postulieren, in der nur das nichtprivate […]